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Mit Blick auf die Bundestagswahl am 26. September und die danach neu zu bildende Bundesregierung hat der VBI die aus Verbandssicht wichtigsten Ziele bei der dringend gebotenen Novellierung der HOAI definiert. Wie VBI-Präsident Jörg Thiele betont, „braucht die HOAI als Gesamtkonstrukt eine Modernisierung. Die Kostenentwicklung der vergangenen zehn Jahre spiegelt sich derzeit an keiner Stelle wider.“

Leistungsbilder und Tafelwerte der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI sind seit 2013 unverändert und müssen dringend überarbeitet werden. Der VBI erwartet daher von der neuen Bundesregierung, dass sie den Novellierungsprozess Anfang 2022 rasch anstößt. Zur Vorbereitung der Novellierung beteiligt sich der VBI bereits an Arbeitsgruppen des AHO. Aus Verbandssicht sind bei der Überarbeitung insbesondere die folgenden Ziele zu verfolgen:

Tafelwerte anheben
Die derzeitigen Honorartafelwerte sind stark veraltet und müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden. Dies ergab das im Auftrag des VBI erstellte Siemon-Gutachten 2021, für das die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt wurde. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. In den untersuchten sechs Leistungsbildern wurden die Ergebnisse nach kleineren und größeren Projekten unterschieden. Der Steigerungsbedarf wurde detailliert nach der Höhe der anrechenbaren Kosten in den einzelnen Honorarzonen ermittelt.

Vereinfachung der Vorschriften
Die Regelungen der HOAI kommen seit der Neufassung im Zuge des EuGH-Urteils grundsätzlich nur dann zur Anwendung, wenn die Parteien eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen haben. Um die Anwendung zu erleichtern, sollten die Vorschriften für Auftraggeber wie Auftragnehmer möglichst anwenderfreundlich sein. Der VBI setzt sich daher dafür ein, dass die Regelungen der HOAI eindeutig und transparent sind, um so Grundlage für eine einvernehmliche Honorarermittlung sein zu können.

Angemessenheit einfordern
Mit der Neufassung zur Umsetzung des EuGH-Urteils wurden die Mindest- und Höchstsätze aus der HOAI gestrichen und damit findet sich die Angemessenheit nur noch in der gesetzlichen Grundlage zur HOAI. Wir fordern, den Begriff der Angemessenheit aufzunehmen, um damit insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten die Position der Planer zu stärken. Gleichzeitig müssen im Vergaberecht Instrumente gefunden werden, die Unterkostenangebote obligatorisch ausschließen.

Definition Bauen im Bestand
Um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen, ist es insbesondere sinnvoll, die Regelungen für das Bauen im Bestand zu vereinfachen und zu überarbeiten, da dieser Bereich vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit deutlich mehr werden wird. Zukünftig sollte demnach nur noch zwischen Neubauten und Bauten im Bestand unterschieden werden. Immer dann, wenn der Planer an einem vorhandenen Objekt Planungs- und/oder Überwachungsleistungen erbringt, hat er Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.

Vergütungsregelungen für nachhaltiges Bauen
Die Bearbeitung nach den Grundsätzen des nachhaltigen und klimagerechten Planen und Bauens wie beispielsweise die Berechnung des CO2-Fußabdrucks im Lebenszyklus von Gebäuden, die Erstellung eines Nachhaltigkeitsnachweises, die Berücksichtigung von recyclingfähigen Baustoffen und Materialien, soll künftig grundsätzlich die Einordnung des Objektes in eine höhere Honorarzone zur Folge haben.

Neue Methoden und deren Auswirkungen auf die HOAI
Es kommen verstärkt neue Methoden zur Anwendung. Die HOAI ist zwar methodenunabhängig, aber die Auswirkungen der Anwendungen haben weitreichende finanzielle Auswirkungen. Zu nennen sind hier BIM, Lean Construction oder Lean Design. Hierbei ist auch die Frage zu beantworten, wie die Leistungsbilder ggf. angepasst werden müssen.

Verband Beratender Ingenieure
Stand: August 2021

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Filed Under: News Tagged With: Bauen, HOAI, Honorare, Novellierung, Planen

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Das Bundeskabinett hat am 15. Juli den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen verabschiedet und damit den Weg für die Novellierung der HOAI frei gemacht.

Diese ist dringend erforderlich, weil der Europäische Gerichtshof am 4. Juli 2019 entschieden hat, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen europäisches Recht verstoßen. Das Regelwerk der HOAI muss daher grundlegend novelliert werden. Da es sich hierbei um eine Verordnung handelt, ist zunächst die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, neu zu fassen. Dafür hat der Kabinettsbeschluss vom 15. Juli den Weg geebnet. Nach der Sommerpause muss noch der Bundestag das Gesetz beschließen.

Parallel arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an der Novellierung der HOAI selber. Ein erster Entwurf wird noch im Sommer erwartet. Sicher ist, dass es keine verbindlichen Mindestsätze mehr geben wird, sondern die Honorartafeln den Vertragsparteien eine Orientierung für eine angemessene Vergütung geben sollen.

Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen

Filed Under: Alle Landesverbände, News Tagged With: Gesetzentwurf, HOAI, Novellierung

Verband Beratender Ingenieure
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