Kostenfreier Zugang zu harmonisierten Europäischen Normen (hEN)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 5. März 2024 (Rechtssache C-588/21, sogenanntes „Malamud-Urteil“) eine Grundsatzentscheidung getroffen:
Harmonisierte Europäische Normen (hEN), die technische Standards für Produkte festlegen, sind Bestandteil des EU-Rechts – und müssen daher frei und kostenlos zugänglich sein.
Was bedeutet das Urteil?
Mit dieser Entscheidung verpflichtet der EuGH die europäischen Normungsorganisationen, harmonisierte Normen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Betroffen sind alle Normen, die im Rahmen einer EU-Harmonisierungsrichtlinie oder -verordnung erstellt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. Nicht betroffen sind hingegen nationale technische Normen, wie etwa DIN-Normen, für die der EuGH eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich bestätigt hat.
Reaktionen der Normungsorganisationen
Infolge des Urteils haben zahlreiche nationale Normungsorganisationen reagiert. Auch das Deutsche Institut für Normung (DIN) e. V. bietet inzwischen harmonisierte Normen kostenlos als Leseversion an – nach einer einfachen Registrierung auf der Website.
Für Ingenieurinnen und Ingenieure besonders relevant
Zu den harmonisierten Normen, die für die Planungs- und Baupraxis eine wichtige Rolle spielen, zählen unter anderem:
- DIN EN 54 – Brandmeldeanlagen (Teile 2–7, 10, 16–18, 20–21, 23–25)
- DIN EN 81 – Sicherheitsregeln für Aufzüge
- DIN EN 378 – Kälteanlagen und Wärmepumpen
- DIN EN 1090 – Stahl- und Aluminiumtragwerke
- DIN EN 13964 – Unterdecken
- DIN EN 13970 + 13984 – Abdichtungsbahnen
Wie geht es weiter?
Noch ist offen, welche Normen künftig frei zugänglich sein werden und wie der Zugang im Detail ausgestaltet wird. Die Diskussion darüber läuft auf europäischer Ebene weiter. Klar ist jedoch schon jetzt: Der Umfang frei zugänglicher Normen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen – ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und fairer Zugang zu technischen Regelwerken in Europa.




