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EU-Kommission einigt sich auf Omnibus-I-Paket: Spürbare Entlastungen bei CSRD und CSDDD

12. Dezember 2025 | Die vorläufige Trilog-Einigung bringt deutlich reduzierte Berichtspflichten – insbesondere für kleine und mittlere Ingenieurunternehmen.

Am 9. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission im sogenannten Trilog mit Ministerrat und Parlament eine vorläufige politische Einigung zum Omnibus-I-Paket erreicht. Der Kompromiss umfasst zentrale Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Beide Richtlinien waren zuletzt stark in der Kritik, weil sie zu hohe administrative Belastungen für mittelständisch geprägte Branchen verursacht hätten – darunter auch das Ingenieurwesen.

Bei der CSRD werden die Schwellenwerte für die Berichtspflicht auf 1.000 Mitarbeitende oder 450 Millionen Euro Jahresumsatz angehoben. Unternehmen, die nach den bisherigen Regeln ab 2024 berichtspflichtig gewesen wären, erhalten Übergangsausnahmen für 2025 und 2026. Die Berichte sollen stärker quantitativ ausgerichtet werden, sektorspezifische Vorgaben sind freiwillig. Ein digitales EU-Portal soll Leitlinien und Vorlagen bereitstellen, während der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gestärkt wird. Standards für eine „limited assurance“ sollen bis Mitte 2027 entwickelt werden.

Besonders für Ingenieurbüros relevant: Unternehmen unter 1.000 Beschäftigten sind künftig vor zusätzlichen Berichtspflichten geschützt. Informationen, die über die Anforderungen des VSME-Standards hinausgehen, müssen nicht bereitgestellt werden – auch gegenüber Auftraggebern, die selbst CSRD-pflichtig sind. Der VBI hatte im Forum Nachhaltigkeitsberichterstattung vom 29. September bereits zum VSME-Standard informiert.

Die CSDDD wird deutlich verschlankt und gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Damit sind rund 1.500 europäische Unternehmen betroffen – ein Rückgang von 87 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag.

„Die Entlastung ist ein wichtiges Signal für den Ingenieurmittelstand“, erklärt Clemens Kremer, Referent für Nachhaltigkeit. „Klare Grenzen bei der Weitergabe von Daten sorgen für Verlässlichkeit im Projektalltag.“

Die formalen Schritte stehen noch aus: Abstimmungen im Ausschuss der Ständigen Vertreter und im JURI-Ausschuss folgen am 10. und 11. Dezember, die Plenarabstimmung ist für den 16. Dezember 2025 vorgesehen. Anschließend soll der Text im Rat formell angenommen werden.