Berlin beschließt Ausbildungsplatzabgabe – Freie Berufe halten Kritik aufrecht
Ab 2028 sollen Unternehmen ab zehn Beschäftigten eine Umlage zahlen, wenn sie eine vorgegebene Ausbildungsquote nicht erreichen; die erforderlichen Daten müssen bereits ab 2027 gemeldet werden.
Der VBI unterstützt ungeachtet dessen den offenen Brief des Verbands Freie Berufe in Berlin vom 25. März 2026 an die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses. Darin warnen die Freien Berufe vor zusätzlichen Belastungen durch die Ausbildungsplatzabgabe und verweisen auf ihr bestehendes Ausbildungsengagement. So stieg die Zahl der Ausbildungsverhältnisse gegenüber dem 31. Dezember 2023 um 259 beziehungsweise 5,4 Prozent.
Kritik an zusätzlichen Belastungen
Die Freien Berufe kritisieren das Gesetz scharf. Viele Ausbildungsplätze blieben nicht wegen mangelnder Bereitschaft der Betriebe unbesetzt, sondern weil geeignete Bewerberinnen und Bewerber fehlten. Eine Umlage schaffe daher vor allem zusätzliche Bürokratie und neue finanzielle Belastungen – gerade für kleinere Büros, Praxen und Kanzleien.
Breiter Beitrag zur Fachkräftesicherung wird nicht ausreichend berücksichtigt
Kritisch gesehen wird zudem, dass andere Formen der Nachwuchssicherung wie duale Studiengänge, Studienpraktika oder Referendarstationen im Gesetz nicht angemessen berücksichtigt werden. Damit würden auch Betriebe belastet, die bereits Verantwortung übernehmen und auf unterschiedlichen Wegen zur Fachkräftesicherung beitragen.




