Bau-Turbo in Kraft — Was ändert sich?
Öffentlicher Online-Workshop mit Planenden soll Fragen zur Umsetzung klären. Erstes “Umsetzungslabor” am 10. November.
Mit dem Ziel, den Wohnungsbau kurzfristig zu erleichtern und zu beschleunigen – vor allem in dicht besiedelten Regionen mit hohem Wohnraumbedarf, hatte die Bundesregierung die Initiative der Vorgängerregierung aufgegriffen und einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Das jetzt gültige Gesetz ist der erste Teil einer Novellierung des Baugesetzbuches BauGB und erlaubt befristet bis zum 31.12.2030 Abweichungen von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Bauvorhaben sollen unter vereinfachten Bedingungen genehmigt werden, auch wenn sie nicht vollständig den bestehenden städtebaulichen Plänen entsprechen. Zur Flexibilisierung für den Wohnungsbau ist ein neuer Paragraf 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt.
Die Abweichungen unterliegen Voraussetzungen:
- Es muss sich um ein Vorhaben mit Wohnzweck handeln.
- Die Zustimmung der Gemeinde ist zwingend erforderlich.
- In Abhängigkeit vom Einzelfall dürfen nach einer strategischen Umweltprüfung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sein.
Mit dem neuen Baugesetz sollen Planungsverfahren beschleunigt und digitalisiert werden: Hierzu wurden folgende Neuerungen eingeführt:
- kürzere Fristen für die Bauleitplanung: Kommunen und Behörden müssen Bauleitpläne künftig innerhalb eines Jahres bearbeiten, um Genehmigungsprozesse zu straffen.
- Innovationsklausel: für bestehende Bebauungspläne gilt die BauNVO in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung wirksam war. Verbesserungen in der BauNVO können daher nur durch eine förmliche Änderung des Plans berücksichtigt werden. Mit der Innovationsklausel ist es Gemeinden möglich, solche Änderungen schneller umzusetzen. Hierfür steht künftig das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB zur Verfügung. Dieses Verfahren erlaubt es, auf eine Umweltprüfung zu verzichten und die Beteiligungsverfahren zu verkürzen.
- Umsetzung digitaler Planungsverfahren: durch die Digitalisierung der Bauleitplanung und der Bürgerbeteiligung sollen Verfahren transparenter und effizienter werden. Bauanträge können elektronisch eingereicht und Pläne digital eingesehen werden. Bekanntmachungen, etwa zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden digital veröffentlicht, um den Zugang zu Informationen zu vereinfachen.
- Optimierung der Umweltprüfungen: Umweltprüfungen und -berichte werden gestrafft, wobei die Anforderungen an den Umweltschutz eingehalten bleiben sollen. Eine Prüfung solcher Belange erfolgt nur, wenn diese vor der Realisierung bewertbar sind.
Umsetzungslabor klärt offene Fragen – Teilnahme auch für Planende
Für die Umsetzung des Bau-Turbos haben sich auf einer Online-Konferenz mit mehr als 2.500 Teilnehmenden viele noch offene Fragen ergeben. An der Konferenz, die bereits am 17. Oktober stattfand, haben auch zahlreiche Planerinnen und Planer teilgenommen. Die offenen Fragen will das Bundesbauministerium nun in einem “Umsetzungslabor” mit der Praxis klären. Eine erste öffentliche Online-Workshop findet am 10. November statt:
Mit dem Inkrafttreten hat die neue Regierung einen Teil der geplanten Novellen-Inhalte umgesetzt. Für Frühjahr 2026 ist die zweite Novellierung geplant. Es liegt nun auch an den Kommunen, inwieweit sie von den Möglichkeiten zur Flexibilisierung in der Praxis Gebrauch machen.




