VBI-Online-Seminar: HOAI 2021 – Wie agiere ich mit den neuen Regelungen?
Zum 1. Januar 2021 wird die novellierte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Kraft treten. Viele Vorschriften sind beibehalten worden, so wird das Honorar weiterhin nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, den vereinbarten Leistungsphasen und der Honorartafel des jeweiligen Leistungsbildes ermittelt.
Die grundlegende Änderung besteht im Wegfall der Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen. Losgelöst vom Regelwerk der HOAI können die Parteien Honorarvereinbarungen treffen. Soll nach den Vorgaben der HOAI abgerechnet werden, ist dies bei Verträgen nach dem 1. Januar 2021 ausdrücklich zu vereinbaren.
Den vertraglichen Vereinbarungen kommt jetzt ein noch höherer Stellenwert zu. VBI-Justiziarin RA Sabine von Berchem erläutert im Online-Seminar die neuen Vorschriften der HOAI und gibt Hinweise, wie vertraglich mit der neuen Situation umgegangen werden kann. VBI-Mitglieder erhalten 50 Prozent Rabatt und nehmen für 60 € teil.