FG Infrastruktur: Austausch zum Thema Bauzeitverzögerung
Steht dem Planer im Falle einer Bauzeitverzögerung ein zusätzliches Honorar zu? Diese Frage gewinnt in Zeiten, in denen die Bauwirtschaft zunehmend unter Druck steht und die Bauabläufe gestört sind, an Bedeutung. Das OLG Köln hat in einer kürzlich veröffentlichen Entscheidung aus dem Jahr 2021 den Honoraranpassungsanspruch bejaht und bei der Honorarermittlung neue Wege beschritten.
Die Entscheidung und ihre Auswirkungen für die Honorarpraxis werden in diesem Online-Seminar der Fachgruppe Infrastruktur vorgestellt. Referent Thomas Ryll, Syndikusrechtsanwalt, Prokurist und Geschäftsleiter Vertragsmanagement bei sander.hofrichter architekten GmbH | Gesellschaft für Architektur und Generalplanung, wird konkrete Handlungsempfehlungen und praktische Lösungen für das Tagesgeschäft aufzeigen.
Im Anschluss an den Vortrag ist ausreichend Zeit für Fragen und Diskussion eingeplant.