Ersatzbaustoffverordnung – Info-Veranstaltung von DEGES und VBI
Am 1. August 2023 tritt die Mantelverordnung mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung und der novellierten Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft. Die Ersatzbaustoffverordnung regelt bundeseinheitlich die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe insbesondere in Straßen, Schienenverkehrswegen, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bestimmt Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen sowie die bodenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Altlasten.
FAQ-Liste zur Mantelverordnung auf der Website des Bundesumweltministerium
Die Verordnung wird auf Projekte der DEGES Einfluss haben. Daher laden VBI und DEGES gemeinsam zu einem fachlichen Austausch über die Ersatzbaustoffverordnung und die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ein.
Thorsten Kallnischkies und Dr. Thomas Jung von der DEGES geben einen Einstieg ins Thema und einen Ausblick darauf, wie sich dies bei der Planung, Bauvorbereitung und Baudurchführung von Projekten der DEGES auswirken wird. Diskussion und Austausch schließen sich an.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an die Projektverantwortlichen in der Planung, Vorbereitung von Bauverträgen und den BOL/BÜ, die mit dem Thema Umgang mit Baustoffen bereits vertraut sind.