Hinweisgeberschutzgesetz – VBI-Info-Veranstaltung für Büros >49 Mitarbeitende
Auf Unternehmen, die ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, kommen neue Pflichten zu: Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt die Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber “Whistleblowers” vor. Auf diese Weise sollen interne Personen einfacher und ohne Sorge vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße aufmerksam machen können.
Kern des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen, an die sich Angestellte anonym und auf digitalem Weg wenden können. Jeder Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern muss eine interne Meldestelle und Meldekanäle einrichten. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sind zur Einrichtung einer eigenen Meldestelle verpflichtet, werden zwischen 50 und 249 Mitarbeitende beschäftigt, ist es auch möglich, gemeinsame Meldestellen mit anderen Unternehmen einzurichten. Der VBI prüft, ob für alle VBI-Mitgliedsunternehmen dieser Größenordnung eine gemeinsame Meldestelle eingerichtet werden kann, deren Service dementsprechend günstiger wäre, als bei einer Alleinbeauftragung.
In einem Videocall informiert der VBI über die gesetzlichen Anforderungen und zeigt, wie diese mit geringstmöglichem Aufwand erfüllt werden können.
Als fachkundigen Referenten zum Thema haben wir Rechtsanwalt Dr. A. Dominik Brückel, Fachanwalt für Bank- u. Kapitalmarktrecht der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewonnen, der eine Lösung für eine gemeinschaftliche Meldestelle aus seinem Haus vorstellen wird.