Ingenieurverband begrüßt angekündigte Ausnahmeregelung für „Geschäftsreisende“
Der VBI, als führende Berufsorganisation unabhängig beratender und planender Ingenieure in Deutschland, begrüßt die am 19. März zwischen Europäischem Parlament und EU-Rat erzielte politische Einigung zum sogenannten A1-Entsendeformular. Dieses seit 2010 bei jeder beruflichen Reise ins EU-Ausland erforderliche Formular weist nach, dass im EU-Ausland beruflich Tätige im jeweiligen Herkunftsland sozialversichert sind. Die jetzt im sogenannten Trilogverfahren erzielte Einigung sieht eine Ausnahmeregelung für „Geschäftsreisen“ vor. Für solche Kurzaufenthalte soll künftig kein A1-Entsendeformular mehr erforderlich sein.
„Der VBI fordert im Namen seiner im EU-Ausland tätigen Mitgliedsunternehmen, dass die politische Einigung jetzt auch zügig in geltendes EU-Recht umgesetzt wird“, sagte VBI-Präsident Jörg Thiele. „Wenn die Novellierung bis zur Europawahl im Mai gelingt, stärkt das nicht nur unser Vertrauen in die europäischen Institutionen, sondern ist vor allem ein spürbarer Schritt zur Entbürokratisierung, der gerade vielen unserer kleineren, mit hochqualifizierten Ingenieurleistungen EU-weit tätigen Büros hochwillkommen ist“.