GEG-Entwurf verfehlt zeitgemäße Klimaschutzvorgaben
Fristgerecht zum 28. Juni hat der Verband Beratender Ingenieure VBI seine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes GEG an die verantwortlichen Ministerien BMWi und BMI gesandt. Darin begrüßt der Ingenieurverband grundsätzlich die Zusammenführung von Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und Energieeinspargesetz in einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz, kritisiert jedoch, dass der Entwurf die Gesetze lediglich additiv zusammenführe und gültige energetische Standards festschreibe, aber keine wegweisenden Impulse zur besseren Nutzung der energetischen Potenziale des Gebäudesektors zum Klimaschutz enthalte. „Der Entwurf geht in die richtige Richtung, geht aber bei weitem nicht weit genug“, fasst VBI-Präsident Jörg Thiele die Kritik der Ingenieure zusammen. So bleibe der GEG-Entwurf mit der Bewertung, wonach der Niedrigstenergiegebäude-Standard schon mit dem Niveau der Energieeinsparverordnung 2013, unter Beachtung der Verschärfung vom 1. Januar 2016, eingehalten werde, hinter dem auch wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurück. „Aus VBI-Sicht ist eine Verschärfung der Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand um 30 bis 40 Prozent vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich“, sagt der VBI-Präsident.
Der VBI kritisiert außerdem, dass der vorliegende GEG-Entwurf durch die unveränderte Anwendung der DIN V 18599 für den Nachweis des Jahresprimärenergiebedarfs keine Vereinfachung der komplexen Berechnungsverfahren vorsieht. Auch das vorgeschlagene Modellgebäude-Verfahren zur Bemessung energetischer Qualitäten ist aus VBI-Sicht ungeeignet, da dies die Gefahr berge, dass Bauträger und Investoren die Errichtung standardisierter Gebäude forcieren, statt architektonische Vielfalt zu fördern.
Darüber hinaus tritt der VBI in seiner Stellungnahme dafür ein, den Kreis der Ausstellungsberechtigten für Energieausweise im Nichtwohngebäudebereich nicht zu erweitern. Die Berechnung der Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden mit komplexer Technik und vielfältigen Konstruktionen der Gebäudehülle erfordert aus VBI-Sicht umfangreiches theoretisches Wissen und Ingenieur- oder Architekten-Know-how. Wenn der Kreis der Berechtigten erweitert werde, müsse dies durch qualitätssichernde Maßnahmen flankiert werden, heißt es in der VBI-Stellungnahme. „Der VBI wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die notwendigen gesetzlichen Weichen gestellt werden, um die Klimaziele für 2030 und 2050 zu erreichen“, heißt es abschließend. „Mit der vorliegenden Version des GEG“, so VBI-Präsident Thiele, „ist dies noch nicht gewährleistet.“