Sie befinden sich hier:Startseite Pressecenter Pressemeldungen Bausachverständige – Stundensätze im JVEG-Änderungsgesetz unangemessen

Bausachverständige – Stundensätze im JVEG-Änderungsgesetz unangemessen

Berlin, den 26. Februar 2020|Entwurf des Justizministeriums bleibt weit hinter betriebswirtschaftlich angemessenen Stundensätzen zurück.

Der VBI hat in einer Stellungnahme an das Bundesjustizministerium das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, mit einem „Gesetz zur Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes 2020“ die Vergütung der Sachverständigen an die auf dem freien Markt üblichen Honorare anzupassen. „Wir sehen jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den darin vorgeschlagenen Stundensätzen für die Bausachverständigen, die deutlich unter den betriebswirtschaftlich angemessenen Sätzen bleiben“, erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele.

„Schon jetzt arbeiten deutlich zu wenig Ingenieure und Architekten als Bausachverständige. Anstatt an der Vergütung der Bausachverständigen noch sparen zu wollen, müsste daher die Sachverständigentätigkeit wieder attraktiver gemacht werden. Alles andere behindert zunehmend die Rechtsprechung. Viele Baugerichtsverfahren dauern unnötig lange“, erläutert Thiele.

Zur Begründung der VBI-Forderung verweist die Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf eine 2014 durchgeführte betriebswirtschaftliche Erhebung des Verbandes. Dabei wurden für die Sachverständigen für Planungs- und Baumängel Stundensätze in Höhe von 141 bis 221 Euro ermittelt. Da seit dieser Untersuchung bereits sechs Jahre vergangen sind, hält der VBI die vom Bundesjustizministerium vorgesehenen Stundensätze für das Sachgebiet Bauwesen von 100 bis 110 Euro sowie für das Sachgebiet Elektro- und Informationstechnologie mit 120 bis 130 Euro für nicht angemessen. Auch zur Vergütung der für die Sachverständigentätigkeit notwendigen Hilfskräfte fordert der VBI eine für die Gerichte leicht zu handhabende Regelung. Der Verband weist dazu auf eine Erhebung der Baukammer Berlin aus dem Jahr 2015, die für Ingenieure, die als qualifizierte Hilfskräfte tätig sind, einen Stundensatz von 83 Euro und für sonstige Hilfskräfte des Sachverständigen einen Stundensatz von 45 Euro ermittelt hat.

Die vollständie Stellungnahme finden Sie hier.