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Positionen

Honorierung

Gutes Planen und Bauen zielt auf ein gutes Verhältnis zwischen Mensch, Natur und gestalteter Umwelt ab. Dabei sind vielfältige Einflüsse auf den Menschen während des gesamten Lebenszyklus eines Bauprojekts relevant. So kommt allen freien bauplanerischen Berufen eine entscheidende Rolle für die Qualität des täglichen Lebens zu. Erst eine Planungs- und Bauwirtschaft, die sich für die Lebensqualität und Gesundheit engagiert, gewinnt die Gesellschaft für sich.

Die grundsätzliche Trennung von Planung und Bauausführung ist das entscheidende Charakteristikum der deutschen Bauwirtschaft. Sie stellt sicher, dass für den Auftraggeber optimale Planungsleistungen erbracht werden und keine Interessenvermischung stattfindet oder sachfremde Interessen in den Planungsprozess einfließen. So werden langlebige Bauwerke realisiert, die viele Generationen nutzen können.

Je komplexer ein Bauvorhaben ist, desto höher sind die Anforderungen an integrative Planung, Bauausführung und -controlling. Integrative Prozesse können helfen, bereits frühzeitig offene Fragestellungen im Planungsprozess und Bauablauf zu klären sowie Baukostensteigerungen abzuwenden. Neue Modelle des Partnerschaftlichen Bauens und der Integrativen Projektabwicklung können durch spezielle vertragliche Regelungen alle für das Projekt Verantwortlichen – von den Auftraggebern über die Planer und die Bauunternehmer bis hin zu den Betreibern – auf den Gesamterfolg verpflichten und so zu einem konfliktarmen Bauen und mehr Effizienz beitragen.

Bauplanungen sind vielfältig verflochtene Prozesse, deren komplexe Herausforderungen nur von gut ausgebildeten Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Architektinnen und Architekten gemeistert werden können. Hierfür werden die klügsten Köpfe benötigt, deren Berufswahl und Berufsweg sich unter anderem auch an den Verdienstaussichten orientiert. Wer sehr gute Planungsleistungen erhalten möchte, muss daher auch zu Honoraren bereit sein, die eine gute Vergütung ermöglichen. Angesichts der demografischen Entwicklung sind eine ausreichende Anzahl an Studienplätzen und eine angemessene Vergütung Grundvoraussetzungen einer bedarfsgerechten Branchenentwicklung.

Für den VBI ist klar: Die durch das EuGH-Urteil erzwungene Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure birgt Chancen und Gefahren. So darf die Abschaffung der Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze weder von den Auftraggebern als Signal für Dumpinghonorare verstanden werden, noch zu einem Unterbietungswettbewerb auf Seiten der Auftragnehmer führen. Beide Seiten sind gehalten, sich an den Mittelwerten der HOAI zu orientieren und dem Leistungswettbewerb Vorrang vor einem Preiswettbewerb einzuräumen. Spitzentechnologie gibt es nicht zu Dumpingpreisen. Nach der europarechtskonformen Neuordnung der HOAI müssen schnell die einzelnen Leistungsbilder fortgeschrieben sowie die seit 2013 unveränderten Tafelwerte in der HOAI angehoben werden.

Je besser die Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern gelingt, desto schneller und qualitativer können Vorhaben realisiert werden. Wo möglich sollten daher auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber Verfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden. Eine Vereinheitlichung der Landesbauordnungen und Ingenieurgesetze der Bundesländer wäre ebenso sinnvoll wie eine Standardisierung der Vergabeverfahren. Um durch eine medienbruchfreie digitale Zusammenarbeit die Planungen erheblich zu beschleunigen, müssen der digitale Bauantrag und die digitale Baugenehmigung schneller als geplant flächendeckend eingeführt werden. Auf Seiten der Auftraggeber sollten eine digitale Rechnungslegung und einheitliche digitale Freigabeprozesse durchgängiger Standard werden.

Der VBI fordert, die Zuständigkeiten für das Planen und Bauen in allen Sektoren wieder auf nur ein Bundesministerium zu konzentrieren, um Abstimmungen und Regelungen zu den diversen Themen zwischen Politik und Wirtschaft aus einer Hand zu erreichen.

Verband Beratender Ingenieure
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Bundesgeschäftsstelle

Verband Beratender Ingenieure
Budapester Straße 31
D-10787 Berlin

Telefon +49 30 260 62-0 Telefax +49 30 260 62-100 E-Mail vbi@vbi.de

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