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VBI nimmt zum HOAI-Referentenentwurf Stellung

17. August 2020

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 7. August den Referentenwurf für die Novellierung der HOAI zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 vorgelegt, zu dem die Verbände und Kammern bis zum 24. August 2020 Stellung nehmen können. Vorgesehen ist, dass die neue HOAI zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird und dann für alle Verträge gilt, die ab dem Inkrafttreten geschlossen werden.

Anstelle der nach dem EuGH-Urteil nicht mehr zulässigen verbindlichen HOAI-Mindest- und Höchstsätze sieht der Referentenentwurf vor, die unverändert übernommenen Honorartafeln als Orientierung für die künftig freie Vereinbarung einer angemessenen Honorierung zu nutzen. Kommt keine Honorarvereinbarung zustande, so hat der Planer – wie bisher – einen Anspruch auf den Mindestsatz, der im Entwurf Basishonorarsatz heißt.

Um den Abschluss wirksamer Honorarvereinbarungen zu vereinfachen, sollen die Formanforderungen der HOAI deutlich reduziert werden. Danach reicht künftig für eine wirksame Honorarvereinbarung die einfache Textform. Außerdem ist es laut Entwurf für eine wirksame Honorarvereinbarung künftig auch nicht mehr erforderlich, dass diese bereits zur Auftragserteilung vorliegt.

Insbesondere dieser Punkt wird in der VBI-Stellungnahme kritisch gesehen, da zu befürchten ist, dass damit die Vergütung als wesentlicher Vertragsbestandteil unklar bleibt und somit häufig zu Nachverhandlungswünschen der Auftraggeber führen werde. Der VBI plädiert daher in seiner Stellungnahme dafür, diese Formvorschrift beizubehalten.

Außerdem erneuert der VBI in seiner Stellungnahme die von den Vertretern der Architekten und Ingenieure vorgeschlagene Forderung, den Mittelsatz als Regelsatz in die neue HOAI aufzunehmen, die leider erwartungsgemäß keinen Niederschlag im BMWI-Referentenentwurf fand.

Darüber hinaus muss aus Sicht des VBI nach der Novellierung umgehend eine Überarbeitung der Leistungsbilder inklusive einer Anpassung der Honorartafeln erfolgen.

HOAI-Referentenentwurf – Lesefassung

VBI-Stellungnahme zum HOAI-Referentenentwurf

Die gemeinsame Stellungnahme von AHO, Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer nennt den Entwurf eine geeignete Grundlage zur Anpassung der HOAI, sieht jedoch einigen Verbesserungsbedarf.