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Resolution zum Vertragsverletzungsverfahren Auftragswertberechnung

14. Dezember 2022

Die EU-Kommission hatte 2019 gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit europarechtswidriger Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen eingeleitet.

Es zeichnet sich ab, dass sich Bundesregierung dem Druck der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren zur Abschaffung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV beugen wird. Diese Streichung hätte zu Folge, dass bereits Planungsleistungen aller Fachgebiete für Bauvorhaben mit Baukosten ab ca. 1 Mio. Euro europaweit nach der VgV ausgeschrieben werden müssten. Dies führt zu einer deutlichen Mehrbelastung – auf Vergabe- und auf Auftragnehmerseite – und ist mit einem Mehr an Bürokratie samt Folgekosten verbunden. Solche kleineren Vorhaben richten sich an kleine und vor allem regionale Planungsbüros und entfalten keinerlei Binnenmarktrelevanz.