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Neues HVA F-StB setzt Änderungen der HOAI 2021 um

28. April 2022

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit Schreiben vom 27. April 2022 informiert, dass das “Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau” HVA F-StB fortgeschrieben worden ist. Mit der Ausgabe März 2022 werden die reduzierten Formerfordernisse der HOAI 2021 zum Abschluss einer wirksamen Honorarvereinbarung umgesetzt. Durch die HOAI 2021 ist die Schriftform ersatzlos gestrichen worden, so dass es nicht mehr erforderlich ist, dass beide Parteien den Vertrag unterzeichnen. Architekten- und Ingenieurverträge werden daher nunmehr mittels Zuschlagsschreiben auf Grundlage eines Angebotes geschlossen. Der bisherige Vordruck „Vertrag“ entfällt. Alle vertragsrelevanten Regelungen werden neben der Leistungsbeschreibung mit dem neuen Vordruck „Vertragsbedingungen“ vereinbart.