Ingenieurhilfe für Hochwassergebiete
Die Menschen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten benötigen vielfältige Hilfe. Es müssen hunderte Gebäude auf Standsicherheit geprüft werden, Straßen, Schienen und Brücken neu gebaut sowie Konzepte gegen Hochwasser entwickelt werden. Wir Ingenieurinnen und Ingenieure sind also besonders gefragt. Vom Bundesverkehrsministerium werden Experten, wie etwa Ingenieure, aus anderen Teilen der Republik in die betroffenen Gebiete gebracht. Eine abteilungsübergreifende Taskforce ist eingesetzt worden, in der nachgeordnete Behörden, die Deutsche Bahn und die Autobahngesellschaft des Bundes vertreten sind.
VBI-Mitgliedsunternehmen, die freie Kapazitäten haben und helfen möchten, können sich in der Bundesgeschäftsstelle über info@vbi.de melden. Bitte teilen Sie uns mit, ob und welche relevanten Leistungen Sie erbringen können und ob und wie Sie bereit sind, sich entsprechend bei der Hilfe zu engagieren. Aktuell gibt es z. B. Bedarf an Sachverständigen zur Beurteilung der Standsicherheit von Gebäuden. Wir arbeiten zusammen mit den VBI-Landesverbänden NRW und Rheinland-Pfalz an einer zentralen Sammlung und Auskunftsmöglichkeit zur Vermittlung von Ingenieurleistungen, an die sich betroffene Einwohner und Kommunen wenden können. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz plant eine Online-Plattform bereitzustellen, über die Hilfsangebote später auch direkt benannt werden können. Bis dies so weit ist, koordinieren wir die Angebote über die Bundesgeschäftsstelle in Abstimmung mit der lokalen Koordinierungsstellen.
Versicherungsschutz bei Soforthilfen
Im Zusammenhang mit Soforthilfemaßnahmen von Ingenieuren, die als freiwillige Helfer kostenlose Ingenieurleistungen erbringen möchten, wie beispielsweise Standsicherheitsprüfungen, stellt sich die Frage nach der Berufshaftpflicht. Der darauf spezialisierte VBI-Kooperationspartner Unit Versicherungsmakler GmbH erklärt dazu, dass Leistungen im Rahmen des versicherten Berufsbilds grundsätzlich auch ohne Honorierung versichert sind. Unit warnt aber vor Gefährdung des Versicherungsschutzes in Situationen, in denen der Ingenieur aufgrund der besonderen Umstände vor Ort Vorschriften oder allgemein anerkannte Regeln der Technik bezüglich seiner Leistung nicht einhalten kann, weil er z. B. Gebäudeteile nicht betreten und begutachten kann. In solchen Fällen müsse der Auftraggeber schriftlich auf die Abweichungen und die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen hingewiesen werden, um dies im Schadensfall gegenüber dem Versicherer dokumentieren zu können. Je nach Versicherer/Bedingungswerk sind darüber hinaus Abweichungen erlaubt, wenn der Ingenieur von der Zustimmung des Auftraggebers ausgehen darf – in den Katastrophengebieten könnte der Grund z. B. darin bestehen, dass es aufgrund der Situation vor Ort gar nicht anders gehen würde. Mehr Details zum Versicherungsschutz erfahren Sie hier
Vergaberecht in RP ausgesetzt
Rheinland-Pfalz hat in den betroffenen Kommunen bis zum Jahresende das Vergaberecht außer Kraft gesetzt. Mehr Informationen
Steuerliche Erleichterungen in NRW, Bayern und RP
Bayern, Nordrhein-Westfalen, und Rheinland-Pfalz haben per Erlass diverse Steuererleichterungen für die Betroffenen beschlossen.
Zerstörte Infrastrukturen
Erhebliche Teile der Infrastruktur in den betroffenen Gebieten sind zerstört oder nicht passierbar. Hierauf reagieren die Deutsche Bahn und die Autobahngesellschaft.