Hinweisgeberschutzgesetz – Meldestelle für Planungsunternehmen startet
Mit dem “Whistleblower”-Gesetz sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer Meldestelle für anonyme Hinweisgeber verpflichtet. Die Frist zur Einrichtung einer solchen Meldestelle läuft am 17. Dezember 2023 ab. Der VBI hat eine Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei AWADO geschlossen, die es allen Unternehmen ermöglicht, eine Unternehmensmeldestelle unter eigenem Namen einzurichten. Mit dieser Lösung wird den Anforderungen des Gesetzgebers entsprochen und der Aufwand im Unternehmen begrenzt. Die Meldestelle hat ihre Arbeit bereits aufgenommen.
Wer sich aus dem Kreis der betroffenen Unternehmen diesem Angebot noch anschließen möchte, kann sich bei VBI-Justiziarin Sabine von Berchem, berchem@vbi.de, informieren.
Die VBI-initiierte Meldestelle steht allen Ingenieur- und Planungsunternehmen der betroffenen Größe grundsätzlich offen. Ingenieurbüros mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind von der Pflicht befreit.