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Hinweisgeberschutzgesetz – VBI schafft Möglichkeit zur gemeinsamen Meldestelle

04. September 2023

Mit dem “Whistleblower”-Gesetz sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer Meldestelle für anonyme Hinweisgeber verpflichtet. Dabei steht Firmen bis 249 Mitarbeitenden die Option frei, mit anderen Unternehmen gemeinsame Meldestellen zu etablieren und damit Kosten und Aufwand zu begrenzen. Eine solche Möglichkeit hat der VBI für Planungsunternehmen geschaffen. Die Meldestelle geht ab Oktober an den Start.

Wer sich aus dem Kreis der betroffenen Unternehmen dieser Initiative anschließen möchte, kann sich bei VBI-Justiziarin Sabine von Berchem, berchem@vbi.de, informieren.

Die VBI-initiierte gemeinsame Meldestelle steht allen Ingenieur- und Planungsunternehmen der betroffenen Größe grundsätzlich offen. Ab 250 Mitarbeitern sind Unternehmen allerdings zur Einrichtung einer eigenen Meldestelle verpflichtet. Ingenieurbüros mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind dagegen von der Pflicht befreit.