Sie befinden sich hier:Startseite Aktuelles News EU will Mobile Work neu regeln
News

EU will Mobile Work neu regeln

14. Juni 2024

Mobile Work, also die Möglichkeit von Arbeitnehmern, ihre Arbeit von einem anderen Ort als dem Unternehmensstandort aus zu erledigen, hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Durch die COVID-19-Pandemie wurde diese Arbeitsform zusätzlich befördert und ist nun für viele Unternehmen und Arbeitnehmer eine Normalität geworden.

Die Vorteile von Mobile Work sind vielfältig:

  • Für Arbeitnehmer: Weniger Pendeln, flexible Arbeitszeiteinteilung, bessere Work-Life-Balance, höhere Zufriedenheit
  • Für Arbeitgeber: Geringere Bürokosten, größerer Talentpool, mehr Produktivität

Es gibt allerdings auch Herausforderungen, die mit Mobile Work verbunden sind:

  • Gefahr der ständigen Erreichbarkeit und dadurch Gefahr von Burnout
  • Gefahr für sensibler Daten des Arbeitgebers und Privatsphäre des Arbeitnehmers
  • Schwierigkeiten bei der Führung, Kontrolle und Zusammenarbeit

Die Europäische Kommission hat daher angekündigt, die Regelungen zu Mobile Work anpassen zu wollen. Ziel ist es, die Vorteile dieser Arbeitsform zu erhalten und gleichzeitig die sich ständig verändernden Herausforderungen zu bewältigen.

Die Kommission hat ein Konsultationsverfahren gestartet, um die Positionen der (Sozial)Partner zu Mobile Work einzuholen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Konsultation wird die Kommission dann einen Vorschlag für EU-weite Regelungen zu Mobile Work vorlegen. In dieser Konsultationsphase bringen wir aktiv die spezifischen Bedürfnisse und Forderungen unserer Branche ein.

Mobile Work bietet der Branche der Beratenden Ingenieure zahlreiche Vorteile: flexible Projektbearbeitung, Gewinnung und Bindung von Fachkräften, Kosteneinsparungen, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit. Um diese Vorteile zu nutzen und gleichzeitig die Herausforderungen der Branche zu bewältigen, ist eine kluge Regulierung von Mobile Work notwendig. Diese Regulierung muss die projektbezogene Zusammenarbeit, den Schutz sensibler Daten und die Verfügbarkeit branchenspezifischer Software berücksichtigen. Nur so können Beratende Ingenieurbüros die Potenziale von Mobile Work voll ausschöpfen und gleichzeitig die Qualität ihrer Arbeit und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleisten.

Die Nutzung dieser Vorteile wird jedoch auch in Deutschland durch einen Flickenteppich an Regelungen aus verschiedenen Gesetzen und Paragraphen erschwert, der zu Rechtsunsicherheit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer führen kann. Dabei bestehen für Planungsunternehmen insbesondere in Bezug auf folgende gesetzliche Regelungen viele Fragen und Unsicherheiten:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Unklare Auslegung von Arbeitszeit (§§ 3, 6, 11 ArbZG) und Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) im Kontext mobiler Arbeit, z. B. bei der Frage der Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Fehlende Konkretisierung des Arbeitsschutzes (§ 5 ArbSchG) bei mobiler Arbeit, z. B. hinsichtlich der Vorgaben zur ergonomischen Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.

Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO): Unsicherheiten bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Vorgaben (§§ 6, 32 DS-GVO) auf mobile Datenverarbeitung, z. B. beim Schutz sensibler Daten vor unbefugtem Zugriff.

Dies sind nur einige der Beispiele, warum eine klare und einheitliche Regulierung der Regeln zum Mobile Work und zur Telearbeit notwendig ist. Da Mobile Work mittlerweile europaweit und über Grenzen hinaus angewendet wird, ist eine harmonisierte europäische Regelung notwendig, welchen den deutschen wie auch europäischen Flickenteppich beendet und für Rechtssicherheit aller Beteiligten sorgt.

Wir beobachten daher mit Interesse die Initiative der Kommission, die Regelungen zu Mobile Work anzupassen. Wir sind jedoch der Meinung, dass dabei die folgenden Punkte bei der Diskussion einbezogen werden müssen:

  • Freiwilligkeit: Mobile Work sollte sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer freiwillig bleiben.
  • Keine Regulierung der Arbeitsaufgaben: Es sollte keine EU-weiten Vorgaben geben, welche Aufgaben für Mobile Work geeignet sind.
  • Proportionale Kostenübernahme: Die durch Mobile Work entstehenden Kosten sollten nicht allein vom Arbeitgeber getragen werden. Stattdessen sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber fair an diesen Kosten beteiligen. Konkret sollte eine erweiterte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit ermöglicht werden.
  • Datenschutz: Neben dem Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer ist bei Mobile Work auch der Schutz der Unternehmensdaten zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem sensible Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse und interne Dokumente. Um beide Interessen zu wahren, bedarf es klarer Regelungen und technischer Maßnahmen zur Datensicherheit. Zudem sollte eine eindeutige Haftungsregel eingeführt werden, um die Verantwortlichkeiten im Falle von Datenverlusten oder -missbrauch zu klären.
  • Keine zusätzlichen Regulierungen und Verwaltungsaufgaben: Mobile Work sollte so einfach wie möglich gehalten werden, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, insbesondere für KMU, so gering wie möglich zu halten.
  • Mobile Work in der Ingenieurberatung: Spezifische Herausforderungen und Chancen erfordern eine differenzierte Betrachtung und Umsetzung. Die Implementierung von Mobile Work in der Ingenieurberatung muss die projektbezogene Zusammenarbeit, den Schutz sensibler Daten und die Verfügbarkeit branchenspezifischer Software berücksichtigen.
  • Keine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit: Die Regelungen zu Mobile Work dürfen die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeber nicht einschränken.

Mobile Arbeit ist bereits jetzt in vielen Situationen ein nützliches Werkzeug für einige Ingenieurunternehmen und kann mit den richtigen Rahmenbedingungen in Zukunft weitere Vorteile bringen. So kann sie noch mehr zu einer Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden.