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Aktuelles zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs

27. Februar 2022

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung erlassen, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte restriktiven Maßnahmen gegen Russland zu ergreifen. Mit der zum 8. April 2022 in Kraft getretenen Änderung dieser Verordnung sind erstmals Sanktionen erlassen worden, die die Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen des EU-Schwellenwertes betreffen. Diese Regelungen gelten unmittelbar und sind von den öffentlichen Auftraggebern zwingend anzuwenden. Die Sanktionen betreffen auch Vergaben für Planungsleistungen. Seit Inkrafttreten einer weiteren Verordnung am 6. Oktober 2022 gilt ein ausdrückliches Verbot, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen zu erbringen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

Auswirkungen des Kriegs auf Bau- und Planungsverträge

Der Krieg gegen die Ukraine hat spürbar wirtschaftliche Auswirkungen auf Bauvorhaben in Deutschland. Neben Lieferengpässen, die zu zeitlichen Verzögerungen führen, sind die Kosten für diverse Rohstoffe und Betriebsstoffe erheblich gestiegen. Das Bundesbau- wie auch das Bundesverkehrsministerium haben auf diese Situation mit den folgenden Sonderregelungen für Bauverträge reagiert:

  • Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln für bestimmte Produkte auch in laufenden Vergabeverfahren
  • Ausschreibungsreife Gewerke sind zu vergeben, Planungen fortzusetzen
  • Anpassung von Vertragsfristen bei laufenden Bauverträgen
  • Preisanpassungen bei laufenden Bauverträgen nur bei gestörter Geschäftsgrundlage, in Einzelfällen kann auch nachträglich eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart werden.

Die Regelungen, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022, sind bis Ende des Jahres verlängert:

Der Erlass von März 2022:

Die Wirtschaft hilft

In einem Appell verurteilen 13 Ingenieur- und Architektenorganisationen – darunter der VBI – den russischen Krieg gegen die Ukraine und drücken ihre Solidarität mit den betroffenen Menschen aus:
“Als Gemeinschaft der Kammern und Verbände der planenden Berufe versuchen wir, über Solidaritätsbekundungen hinausgehend, auch konkrete Hilfe zu leisten und bieten unsere Netzwerke zur Unterstützung an. Wir werden das uns Mögliche tun, um zu einer Linderung der Kriegsfolgen für die Betroffenen beizutragen.”

Als BDI-Mitglied unterstützt der VBI die Initiative Wirtschaft hilft, mit der BDA, BDI, DIHK und ZDH Informationen für deutsche Firmen bieten, um auf verschiedene Weise konkrete Hilfe zu leisten.

Auf verschiedenen Plattformen können Unternehmen Jobangebote für aus der Ukraine Geflüchtete anbieten. Hierzu zählt das Portal des Bundesverbands der Freien Berufe BFB freieberufe-jobportal.de ebenso wie jobaidukraine.com oder architekturmeldungen.de. Der VBI bietet außerdem allen VBI-Mitgliedsunternehmen an, englischsprachige Jobangebote in der VBI-Stellenbörse einzustellen und diese mit der Plattform für ukrainische Fachkräfte in Ingenieurwesen und Architektur zu verlinken.

Eine übersichtliche Information zu den Kriegsfolgen und den Auswirkungen der Sanktionen auf deutsche Unternehmen bietet auch die GTAI Germany Trade and Invest.

Initiative Wirtschaft hilft

GTAI Ukraine Sanktionen und Folgen

jobaidukraine.com

architekturmeldungen.de

freieberufe-jobportal.de