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Budgetvorgaben in Ingenieurverträgen

08. Juni 2017 | Zunehmend fordern öffentliche Auftraggeber bei Vergabe von Planungsleistungen schon im Ingenieurvertrag die Vereinbarung einer verbindlichen Kostenobergrenze.

Zu Budgetvorgaben in Ingenieur- und Architektenverträgen hat Rechtsanwalt Florian Diestelmann einen Fachbeitrag verfasst. Der Autor behandelt die Risiken, die bei Abschluss vertraglich vereinbarter Kostenobergrenzen entstehen und gibt Hinweise für die Verhandlungsstrategie.

Der VBI informiert in dem Merkblatt Baukostengarantie seine Mitglieder über unterschiedliche Begrifflichkeiten und rechtliche Folgen. Das Merkblatt gibt einen ersten Einblick in die Haftungsrisiken, damit schon bei der Ausschreibung eingeschätzt werden kann, ob eine Teilnahme betriebswirtschaftlich überhaupt sinnvoll ist.

Mit einem offenen Brief hat der VBI zudem die öffentlichen Auftraggeber darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Planer zwar selbstverständlich die Budgetverantwortung trägt, jedoch weitergehende Kostenverpflichtungen nicht übernehmen kann. Auftraggeber müssen deshalb damit rechnen, dass die Forderung nach Baukostenobergrenzen oder gar Baukostengarantien Unternehmen von einer Teilnahme am Vergabeverfahren abhält und so den Teilnehmerkreis unangemessen beschränkt.