12. Januar 2021
Am 12. Januar 2021 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat die überarbeiteten Vertragsmuster für die Verträge mit Architekten und Ingenieuren für den Bereich des Hochbaus bekannt gemacht. Die Überarbeitung wurde durch die Neufassung der HOAI zum 1. Januar 2021 erforderlich. In seinem Erlass erläutert das Ministerium nochmals den Hintergrund der aktuellen HOAI-Novelle und die Unterschiede zur 2013er HOAI.
Hervorzuheben sind folgende Punkte:
- Es wird dargelegt, dass sich die Struktur der Vertragsmuster weiterhin an den Honorarparametern der HOAI ausrichtet, womit das Honorar transparent und nachvollziehbar aufgegliedert sei.
- Es wird zwar ausgeführt, dass die Honorartafelwerte nur noch Orientierungscharakter hätten und daher die Möglichkeit hiervon abweichender Honorare besteht; dies wird aber immerhin um den Hinweis ergänzt, dass die Honorartafelwerte eine Hilfestellung bei der Ermittlung des angemessenen Honorars böten und (im späteren Hinweis zu § 10 Vertragsmuster) dass das auf der Grundlage der HOAI-Systematik gebildete Honorar eine angemessene Honorarermittlung sicherstelle.
- Unter Bezugnahme auf den Erlass vom 5.8.2019 wird noch einmal der Grundsatz des Leistungswettbewerbs (§ 76 Abs. 1 Satz 1 VgV) betont und damit verbunden die Pflicht zur Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebote (§ 60 Abs. 1 VgV). Das Honorarangebot soll eine einwandfreie Ausführung und Gewährleistung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten lassen können. Das Gesamtangebot sei auf seine Wirtschaftlichkeit und Auskömmlichkeit zu prüfen. Über die rechtliche Regelung des § 60 VgV hinaus könne die Entscheidung, wann eine Aufklärung des Angebots erfolgen müsse, im Einzelfall getroffen werden.
BMI-Erlass
Vertragsmuster-Dokument 1 und Dokument 2