- Home
- Wer wir sind
- Positionspapiere
PositionspapiereKlar Position beziehen
Der VBI bezieht klar Position - in Ihrem Interesse. Der Bundesvorstand nimmt auf Anregung der Mitglieder für den Berufsstand relevante Themen in den Fokus.
Die daraus entstehenden Positionspapiere des Verbandes Beratender Ingenieure zu den für Planungsbüros essenziellen Themen stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Fachplaner und Zertifikate
Bereits heute sieht sich der Beratende Ingenieur und unabhängige Planer einer Vielzahl zusätzlicher Zertifizierungsanforderungen gegenüber, die der freien Ausübung seines erlernten akademischen Berufes entgegenstehen. Für alles und jedes schießen Zertifizierungsstellen wie Pilze aus dem Boden. Hier nur zwei Beispiele von vielen:
- „geprüfter Planer für ökologisches Bauen – TÜV-zertifiziert“
- „Fachplaner für Barrierefreiheit in Wohn- und Gewerbeimmobilien – TÜV“
Konnte der VBI bisher solche Stilblüten einigermaßen gelassen ignorieren, versuchen nun in jüngster Zeit auch einige Ingenieurkammern den Begriff Fachplaner zu vermarkten. So führen die Ingenieurkammern von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland einen mehrtägigen Lehrgang zur Verleihung der Fachplaner-Bezeichnung „Nachhaltiges Bauen“ zum Preis von 1.790 Euro € durch.
Diese „neuen Angebote“ treten zu den bereits vorhandenen Fachplaner-Bezeichnungen hinzu, wie z. B.:
- „Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz“
- „Fachplaner für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675“
- „Fachplaner Energieeffizienz“
- „Fachplaner Erneuerbare Energien“
- „Fachplaner Wärmeschutz“
- „Fachplaner für Standsicherheit nach Thüringer Bauordnung“
- „Fachplaner für Holzbau“ etc.
Das sagt der VBI
Kaum ein Bauherr wird noch durchschauen, was sich konkret hinter solchen Bezeichnungen verbirgt und wie sie sich voneinander abgrenzen bzw. überschneiden. Sollten solche Zertifikate obligatorisch für die Erbringung entsprechender Fachplanerleistungen werden, wird die Anzahl der benötigten Spezialisten unübersehbar, die für Planung und Errichtung von Bauwerken notwendig sind. Sollte die Vergabe dieser Zertifikate von den Kammern als Alleinstellungsmerkmal angestrebt werden, führt dies zu einer Diskriminierung von Nicht-Kammermitgliedern.
Eine Einführung von Nachweisen von Fachplaner-Qualifikationen als Vergabekriterium zöge eine extreme Benachteiligung kleiner und mittlerer Büros nach sich. Zudem ist eine Atomisierung der Projekte zu befürchten, die automatisch eine Verlagerung der Verantwortung auf den Auftraggeber mit sich brächte.
Der VBI wendet sich daher entschieden gegen eine solche Entwicklung, weil
- nicht das Zertifikat, sondern die tatsächlichen Fähigkeiten eines am Markt operierenden Planungsbüros entscheidend sind,
- der notwendige, ganzheitliche Blick des Planers auf das Bauwerk zunehmend untergraben wird,
- der Bauherr kaum noch den Überblick über die benötigten Fachleute für sein Bauvorhaben behalten kann,
- die Gesamtverantwortlichkeit von Planern für einzelne Projektbereiche in Frage gestellt wird,
- die Erlangung der verschiedensten Fachplanerzertifikate für die Büros kaum noch zu finanzieren sein wird.
Der VBI bejaht eine Spezialisierung, wenn es der Markt verlangt, aber Art und Umfang von Spezialisierung und Qualifizierung sollten die freie Entscheidung von ganzheitlich ausgebildeten, unabhängigen Ingenieuren und ihrer Unternehmen sein.
Reform des Planungsrechts
Die Diskussion um das Infrastruktur-Großprojekt Stuttgart 21 hat gezeigt, dass Defizite im deutschen Planungsrecht bestehen. Bei der Realisierung wichtiger Infrastrukturprojekte geht zuviel Zeit durch langwierige Genehmigungsprozesse verloren. Die Planungsphase bei Großprojekten erstreckt sich oftmals über 10 bis 20 Jahre, ehe der Bau beginnt und sie später in Betrieb genommen werden können. Der dabei entstehende volkswirtschaftliche Verlust ist oft immens. Andererseits können die jetzigen Verfahren das Bedürfnis der Bürger nach Transparenz und Mitsprachemöglichkeit nicht ausreichend erfüllen.
Die unabhängigen Planungsbüros und Beratenden Ingenieure wirken an vielen Stellen des Entwicklungsprozesses maßgeblich ein. Gleichzeitig arbeiten sie aber auch im Spannungsfeld zwischen politischen Interessen, Vorgaben ihrer Auftrageber und technischen Herausforderungen.
Nur selten können Planer die Versäumnisse der politischen Entscheidungsebenen kompensieren. Daher hält der VBI eine Reform des Planungsrechts unter den nachfolgende Prämissen für dringend erforderlich.
Das sagt der VBI
Wahrung oder Mehrung des begrenzten Volksvermögens muss oberste Priorität bei allen Investitionsentscheidungen haben. Um das zu erreichen, sollten das Planungsrecht folgende Ziele verfolgen:
- Auf Bundesebene ist eine interdisziplinäre Netzbedarfsplanung erforderlich, die mit allen externen Kosten unterlegt ist und eine Priorisierung aufgrund volkswirtschaftlicher Gesamtbetrachtungen enthält. Diese Aufgabe könnte z. B. bei der Bundesnetzagentur angesiedelt werden.
- Neuordnung der weiteren Planungsschritte (Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren) unter Berücksichtigung der existierenden föderalen Strukturen.
- Es sollte ein Kodex (ohne Gesetzescharakter) erstellt werden (analog Corporate Governance Regeln), der die Grundsätze ordnungsgemäßer Planung enthält und im Kern jedem Vorhabensträger die Einrichtung eines Kommunikationsprojekts unter Beteiligung interessierter Bürger und betroffener Interessensverbände (NGO) vor Beginn der Planung nahe legt und das von einer unabhängigen Instanz (Verfahrens- / Kommunikationsmanager) organisiert wird
- Für die Durchführung dieses Kommunikationsprojekts muss ein Budget zur Verfügung gestellt werden, dessen Finanzierung aus den durch das Verfahren erzielten Einsparungen (Planungsbeschleunigung durch Vermeidung von Streitigkeiten/Klagen) mehr als gegeben ist. Eine Institutionalisierung des Kommunikationsprojektes sollte angestrebt werden.
- Erreichung von Verbindlichkeit der Ergebnisse des Kommunikationsprojekts durch die Forderung nach Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (s. o.) bei Aufrechterhaltung der formalen Planungshoheit der demokratisch legitimierten Instanzen.
- Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und letzter Instanz, um begrenzte Klageverfahren und eine klare Beschlusslage zu erreichen.
VBI-Mitglied werden Bewerben Sie sich jetzt und profitieren Sie von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft.
Download
Posititionspapier zur ZahlungsmoralPDF-40 kb ›
Positionspapier zur ScheinprivatisierungPDF-41 kb ›
Positionspapier zu FachplanernPDF-208 kb ›
Positionspapier zur PlanungsrechtsreformPDF-208 kb ›
