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Public Private Partnership (PPP)Öffentlich und privat
Public Private Partnership (PPP) ist ein häufig benutzter Begriff, der im Zuge der Verknappung öffentlicher Haushaltsmittel insbesondere von interessierten Bieterkreisen verstärkt ins Gespräch gebracht wird. Eine allgemeingültige Begriffsdefinition des PPP gibt es nicht. Es handelt sich im weitesten Sinne um die Kooperation staatlicher Stellen und privatwirtschaftlicher Unternehmen bei der Konzeptionierung, Erstellung, Finanzierung, Erbringung bislang staatlich erbrachter öffentlicher Leistungen oder bei dem Betrieb solcher Einrichtungen. Typischerweise überträgt die öffentliche Hand von ihr zu erbringende Leistungen auf ein – gegebenenfalls unter ihrer Beteiligung geführtes – Privatunternehmen.
Spielarten des PPP sind:
a) BOT-Modelle (BOT = Build Operate Transfer, deutsch: Bauen, Betreiben, Übertragen)
b) BOO-Modelle (BOO = Build Own Operate, deutsch: Bauen, Besitzen, Betreiben)
c) BOOT-Modelle (BOOT = Build Own Operate Transfer, deutsch: Bauen, Besitzen, Betreiben, Übertragen)
d) BLT-Modelle (BLT = Build Lease Transfer, deutsch: Bauen, Leasen, Übertragen)
Je nach Projektkonzeption kann auch die Planung und Gestaltung (Design & Build) dem Bieter/privaten Betreiber obliegen.
Wie werden PPP-Projekte vergeben?
Das Vergaberecht wird in den meisten Fällen bei PPP-Projekten in der Form zur Anwendung kommen, dass ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen ist. In jedem konkreten Fall ist dann zu beurteilen, ob es sich um Leistungen, die auf der Grundlage von VOB/A, VOL/A oder VOF zu vergeben sind. Es besteht keine Möglichkeit für den öffentlichen Auftraggeber sich durch die Entscheidung für ein PPP-Projekt den formalen Vergabevorschriften zu entziehen.
Kann man PPP bei allen Projekten anwenden?
Typische PPP-Anwendungsfelder sind
- Verkehrsinfrastrukturprojekte (Straßentunnel, Brücken gegen Maut, sogenanntes A-Modell für Bundesfernstraßen)
- Bauprojekte (Planung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Gebäuden mit öffentlichem Nutzen, wie Verwaltungsgebäude, Hochschulen, Krankenhäuser, Gefängnisse, Sportstätten)
- Dienstleistung und Logistik (EDV Leasing und Support, KFZ-Flottenmanagement, zentrale Beschaffungs- und Logistikaufgaben)
- Wirtschaftsförderung
- Städtebauliche Partnerschaften (Planung, Erschließung und Bebauung, auch im Rahmen der Infrastruktur)
A-Modell/F-Modell – Was heißt das?
Die Begriffe A-Modell und F-Modell bezeichnen die beiden Betreibermodelle in der Verkehrsinfrastruktur. Das F-Modell steht als Abkürzung für das Fernstraßenbaufinanzierungsgesetz aus dem Jahre 1994. Dieses Gesetz eröffnet der öffentlichen Hand die Möglichkeit die Planungs-, Bau-, Erhaltungs- und Unterhaltungsleistungen für Fernstraßen sowie die Finanzierung dieser Leistungen auf private Dritte zu übertragen. Im Gegenzug wird den privaten Dritten erlaubt Gebühren für die Nutzung der Fernstraße zu erheben.
Der Begriff A-Modell wird als Abkürzung für das Autobahnmautgesetz vom April 2002 verwendet. Durch das Autobahnmautgesetz werden die Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen lediglich mittelbar gefördert, indem der Bund Möglichkeit erhält von bestimmten Fahrzeugen für die Benutzung der Bundesautobahnen Gebühren zu erheben. Diese Gebühren werden dem Verkehrswegebau zugeführt. Der private Dritte ist hier insoweit eingebunden, dass er berechtigt ist, die Einrichtungen für den Betrieb des Mauterhebungssystems zu betreiben. Hierfür erhält er eine Vergütung durch den Bund.
Wie kann ein Ingenieur in ein PPP-Projekt eingebunden sein?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Beratende Ingenieur in PPP-Projekte eingebunden werden kann. Zunächst besteht die Möglichkeit, dass er den öffentlichen Auftraggeber dahingehend berät, wie die beabsichtigte Maßnahme am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann. Dies kann zu einem PPP-Projekt führen oder auch zu einer konventionellen Finanzierung. Er kann als Auftragnehmer des PPP-Konsortiums auftreten oder selber Konsortialpartner sein. Im ersten Fall bestehen keine Besonderheiten zu jedem anderen Planungsvertrag. Im zweiten Fall ist der Beratende Ingenieur Konsortialpartner, d.h. Mitgesellschafter eines Wirtschaftsunternehmens.
Gibt es schon Beispiele aus der Praxis für PPP-Projekte?
Im kommunalen Bereich finden sich schon seit Jahrzehnten vielfältige Formen der Zusammenarbeit mit Privaten bei der Verfolgung gemeinsamer Interessen, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder bei der Erstellung, Finanzierung und dem Betrieb öffentlicher Einrichtungen. Nachfolgend einige Beispiele aus der Broschüre „Prozessleitfaden Public Private Partnership, Herausgeber: Bertelsmann Stiftung, Clifford Chance Pünder, Initiative D21“:
- „AEG-Kanis“ in Essen – Kooperationsmodell: Entwicklung eines neuen Stadtquartiers auf den Flächen des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma AEG-Kanis.
Beteiligte: Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen als privatwirtschaftlicher Developer, die gemischtwirtschaftlich organisierte Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft EWG sowie die Stella Musical AG - Gesellschaft zur Wirtschaftsförderung – GFW Duisburg: Eine der ersten Wirtschaftsförderungsgesellschaften in PPP-Struktur, gegründet 1988. Gesellschafter sind je zur Hälfte die Stadt Duisburg und zahlreiche Wirtschaftsunternehmen der Stadt Duisburg.
- Sanierung und Erweiterung einer Schule in Gera – Mietkaufmodell mit PPP-Elementen
- Sanierung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulen in der Schulträgerschaft des Kreises Offenbach – Nutzungsüberlassungsmodell
- Haus- und Siedlungsmüllentsorgung Greifswald – Betreiber/Kooperationsmodell
- Betrieb von Parkhäusern in Konstanz – Betreibermodell: Beteiligung der Stadt an drei von privaten Betreibergesellschaften bewirtschafteten Parkhäusern mit einem verbindlichen Betreiberkonzept.
Die Beispiele für realisierte oder geplante PPP-Projekte aus dem staatlichen Bereich sind nicht so zahlreich und vielgestaltig, zu nennen sind hier der Warnowtunnel in Rostock (www.warnowquerung.de), der Travetunnel in Lübeck (www.herrentunnel.de) sowie das Olympiastadion in Berlin.
Wie wird die Wirtschaftlichkeit von PPP-Projekten im Vorfeld geprüft?
Dass PPP wirtschaftlicher ist als eine Eigenrealisierung in öffentlicher Trägerschaft, ist zunächst mal nur eine Hypothese. Diese muss in jedem Einzelfall hinterfragt und geprüft werden. Eine solche individuelle Prüfung ist vor Einleitung des Vergabeverfahrens durchzuführen und wird regelmäßig im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vorgenommen. Hier werden die kalkulierten Kosten einer Eigenrealisierung - auch unter Berücksichtigung möglicher Effizienzverbesserungen der Verwaltung - den zu erwartenden Belastungen einer PPP-Lösung gegenübergestellt.
Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Machbarkeitsstudien originäre Leistungsbereiche Beratender Ingenieure sind, die die Studien im Auftrag des öffentlichen Trägers zur Vorbereitung von PPP-Vergaben erstellen.
Wie wird die Wirtschaftlichkeit von PPP-Projekten im Vorfeld geprüft?
Dass PPP wirtschaftlicher ist als eine Eigenrealisierung in öffentlicher Trägerschaft, ist zunächst mal nur eine Hypothese. Diese muss in jedem Einzelfall hinterfragt und geprüft werden. Eine solche individuelle Prüfung ist vor Einleitung des Vergabeverfahrens durchzuführen und wird regelmäßig im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vorgenommen. Hier werden die kalkulierten Kosten einer Eigenrealisierung - auch unter Berücksichtigung möglicher Effizienzverbesserungen der Verwaltung - den zu erwartenden Belastungen einer PPP-Lösung gegenübergestellt.
Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Machbarkeitsstudien originäre Leistungsbereiche Beratender Ingenieure sind, die die Studien im Auftrag des öffentlichen Trägers zur Vorbereitung von PPP-Vergaben erstellen.
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