AktuellesStoffpreisgleitklausel für Stahl außer Kraft

Die verbindliche Anwendung der Stoffpreisgleitklausel für Stahl gilt seit Jahresbeginn nicht mehr. 

Der Walzstahlverband teilte mit, dass die monatlichen Preisauskünfte für Stahlerzeugnisse nicht mehr "erteilt" würden. Wie bei einer "eventuellen Wiederaufnahme der Marktpreisauskünfte" künftig zu verfahren ist, lesen Sie bitte im Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 23. Januar 2012.

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