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AktuellesBeschleunigte Genehmigungsverfahren für Windparks

Foto: Inros Lackner
Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, hat das Bundesbauministerium die Seeanlagenverordnung novelliert, die zum 30. Januar 2012 in Kraft trat. Künftig ergehe nur ein Planfeststellungsbeschluss, mit dem das gesamte Verfahren bis zur Inbetriebnahme der Windenergieanlagen strukturiert wird. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie als zuständige Planfeststellungsbehörde kann das Verfahren durch Fristsetzung beschleunigen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Kriterien für die Reihenfolge der Bearbeitung der Anträge festlegen. So sollen die Vorhaben Vorrang haben, die "vermutlich am ehesten Strom in das Netz einspeisen können", so Bundesminister Peter Ramsauer. Dabei werde insbesondere die Nähe zur Küste und zu Stromleitungen berücksichtigt.
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